Geltungsbereich

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Kauf- und Lieferverträge. Durch Erteilen von Aufträgen erkennt der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtsverbindlich an. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

 

Gefahrenübergang

Sämtliche Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung volles Eigentum von 4P-Workwear oder deren Partner. Im Falle des Zahlungsverzuges ist 4P-Workwear unbeschadet ihres Rechtes, auf die Vertragserfüllung zu bestehen. Jede Pfändung oder Sicherungsübereignung dieser Ware zugunsten Dritter ist ohne ausdrückliche Zustimmung ausgeschlossen. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit restloser Bezahlung aller Forderungen von 4P-Workwear und dessen Partner aus dieser Geschäftsverbindung.

 

Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge bei erfolgter Wagenübernahme nach vereinbartem Zahlungsziel fällig. Die Zahlung gilt erst an dem Tag als geleistet, an dem 4P-Workwear oder deren Partner über den Rechnungsbetrag verfügt. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf und vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Verzugszinsen von monatlich 1% und entstandene Kosten verrechnet. Alle übrigen offen stehenden Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig. Außerdem ist 4P-Workwear bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Lieferungen sofort einzustellen, ohne dass der Käufer daraus Ersatzansprüche erheben kann. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzugs entstehende Mahn- und Inkassospesen zu übernehemen.

 

Mängel

Aus etwaigen Mängel können Ansprüche nur abgeleitet werden, wenn die Reklamation innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung in schriftlicher Form erfolgt. Bei begründeter Beanstandung ist 4P-Workwear nach eigener Wahl zur Ersatzleistung berechtigt. 4P-Workwear leistet nur Gewähr im Ausmaße der Gewährleistung des Herstellers und überträgt alle Gewährleistungsansprüche im gleichen Ausmaß an ihre Abnehmer.

 

Haftung

Besondere Umstände, verursacht durch höhere Gewalt Betriebsstörungen, Streik oder Lieferungsverzug von Lieferanten berechtigen 4P-Workwear  den vereinten Liefertermin zu überschreiten bzw. bei Unmöglichkeit von der eingegangenen Lieferverpflichtung zurückzutreten.

Irrtümer jeglicher Art und Druckfehler vorbehalten.